Krankenhäuser sind eigentlich von der Umsatzsteuer befreit. Doch nach dem Willen deutscher Finanzbehörden gilt diese Regel nicht für Privatkliniken, also Krankenhäuser, die Privatpatienten behandeln. Unser Faktencheck zeigt: Das widerspricht dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit, dem europäischem Recht und den allgemeinen Besteuerungsprinzipien, nach denen die Umsatzsteuer auf den „Verbrauch“ gerichtet ist.