In seinem Schreiben an die Abgeordneten stellte der BDPK klar, dass die Krankenkassen ein einseitiges Interesse verfolgen: Die im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Kosten eng zu begrenzen und damit die Ausgaben gering zu halten. Dies widerspreche dem Willen des Gesetzgebers, der die Pflegebudgets eingeführt hat, um Personalengpässe in der Pflege zu überwinden. Zudem richte sich die Kostenvermeidungs-Strategie der Kassen gegen Patienteninteressen.
Der BDPK verweist dazu auf die Empfehlung 2020 und Vereinbarung 2021 zwischen DKG und GKV-SV, in der die Zuordnung der Pflegekosten klarstellend definiert und die Bedeutung von Pflegehilfskräften für die organisatorischen Abläufe im Krankenhaus betont wird.
Auslöser für das Schreiben des BDPK an den Gesundheitsausschuss war eine Falsch-Darstellung des GKV-SV während der Anhörung zum Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG) am 12.04.2021. Das BDPK-Schreiben können Sie hier herunterladen: