Pflegebudget
Das mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz 2019 eingeführte Pflegebudget ist ein Kernproblem im Krankenhausbereich. Die Kosten für „Pflege am Bett“ wurden damit aus dem DRG-System ausgegliedert und sollen über ein zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern zu verhandelndes Pflegebudget finanziert werden. Weil sich die DRGs (nun aDRGs) und das Pflegebudget kaum sinnvoll definieren und abgrenzen lassen, streiten sich die Krankenkassen und die Krankenhäuser auf allen Ebenen über die Frage, was denn nun eigentlich pflegerische Tätigkeiten am Bett sind, wer sie erbringen darf und welche Personalkosten im Pflegebudget abgerechnet werden dürfen. Klinik-Fakten erklärt die Zusammenhänge.