Reformbedarf

Konflikt, der aus dem Pflegebudget entstanden ist, lässt sich nicht lösen. 

Wenn der Gesetzgeber genaue Definitionen vorgibt, bringt das neue Schwierigkeiten:
- Einfluss bis ins Mark der Kliniken - keine Eigenverantwortung mehr, nur noch Sachwalter
- Will das BMG Verantwortung für Qualität im einzelnen KH tragen?

Besser: kein Selbstkostendeckungsprinzip , weniger Vorhaltefinanzierung von Strukturen und mehr Incentivierung von Ergebnisqualität (konkreter?)