Von wegen Billigmedizin
In der aktuellen Diskussion zur „Überwindung der Fallpauschalen“ ist immer wieder die Rede davon, dass die vor knapp 20 Jahren eingeführten Diagnosis Related Groups (DRG) zu Billigmedizin geführt hätten. Das ist grundlegend falsch und darf nicht unwidersprochen bleiben! Tatsache ist, dass sich die Qualität der medizinischen Versorgung und der medizinische Fortschritt in den letzten 20 Jahren sehr positiv entwickelt haben – wozu auch die Krankenhausvergütung mit Fallpauschalen einen Beitrag geleistet hat.
Warum das so ist, erklärte Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen in einem bereits 2019 geführten Interview mit dem Deutschlandfunk: „Ich muss selbstkritisch sagen, dass wir in den 80er-Jahren auf Geld überhaupt nicht geachtet haben. Wir haben weder uns bemüht, Arzneimittel preiswert und rational einzusetzen, in dem Umfang wie es nötig gewesen wäre. Wir haben auch nicht geschaut, dass die Patienten möglichst rasch das Krankenhaus verlassen, wenn die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen erfolgt sind und es den Patienten besser ging. Das heißt, wir waren mit diesen betriebswirtschaftlichen Aspekten unzureichend befasst und haben uns noch nicht ausreichend darum gekümmert.“
Seit dem Jahr 2003 – mit Abschaffung des vorher geltenden Selbstkostendeckungsprinzips und mit Einführung der DRG – hat sich die sich die Qualität der Krankenhausbehandlung rasant verbessert: durch neue Diagnostikverfahren und bildgebende Befundung, minimalinvasive Chirurgie, Roboterunterstützung, Labortechnik, neue Arzneimittel- und Strahlentherapien, Senkung vermeidbarer Infektionen und Zwischenfälle, Spezialisierung und Zentrenbildung. Von der kürzeren Verweildauer im Krankenhaus und den deutlichen Verbesserungen der Behandlungsqualität haben vor allem die Patient:innen profitiert: durch höhere Überlebenschancen und eine mehr Lebensqualität.