Der Kreis hatte Asklepios 2019 verklagt, nachdem die Bettenzahl am Standort Clausthal-Zellerfeld reduziert worden war. Er warf Asklepios vor, sich nicht an die im Kaufvertrag festgeschriebene Abmachung gehalten zu haben, die Krankenhäuser weiterzuentwickeln. In dem Vertrag sind für den Fall der Vertragsverletzung Strafen von bis zu einer Million Euro pro Jahr vorgesehen.
Das Landgericht Braunschweig war anderer Ansicht als der Landkreis. Die Zivilkammer hat die Klage abgewiesen, weil sie keine Vertragsverletzung erkennen konnte. Eine zentrale Frage bei der Verhandlung war, was Weiterentwicklung in Bezug auf den Standort Clausthal-Zellerfeld bedeutet. Der Begriff sei auslegungsbedürftig, hatte die Richterin schon in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung im August 2020 erklärt. Der Vertrag kläre konkret nur, dass es grundsätzlich keine Schließung geben dürfe. Weiterentwickeln müsse nicht zwangsweise ausbauen bedeuten. Zudem sei der Landkreis nach Auffassung des Gerichts über die Entwicklung am Standort Clausthal-Zellerfeld informiert gewesen.
Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler, Prozessvertreter der Asklepios Kliniken erklärte nach der Urteilsverkündung: „Wir sind für das klare und unmissverständliche Urteil des Landgerichts Braunschweig dankbar. Wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun auch das Landgericht Braunschweig erneut bestätigt, dass Asklepios den Versorgungsauftrag stets erfüllt hat und auch seinen weiteren Pflichten aus dem Privatisierungsvertrag nachgekommen ist. Meine Kollegen und ich sind nach wie vor irritiert darüber, dass und wie der Landkreis seinen Vertragspartner Asklepios in eine erkennbar unbegründete Klage hineingezogen hat und an dieser, trotz unmissverständlicher Hinweise des Gerichts, bis zur Urteilsverkündung festgehalten und die kostenpflichtige Klageabweisung in Kauf genommen hat. Der Landrat hat sich vom Kreistag für diese nicht nachvollziehbare Vorgehensweise 3,3 Millionen Euro Steuergelder bereitstellen beziehungsweise zum Großteil bereits ausgeben lassen. Die Sinnhaftigkeit dieser Ausgabe für die Steuerzahler wird kommunalaufsichtlich zu prüfen sein.“
Einen Bericht zum Prozess vom NDR finden sie hier
Die Stellungnahme der Asklepios-Kliniken hier