Politiker dürfen in Diskussionen nicht einfach Dinge behaupten, die sie nicht nachweisen können. In einer öffentlichen Rede hatte sich die Sozialministerin des Landes Sachsen-Anhalt gegen eine beabsichtigte Klinik-Privatisierung ausgesprochen und dabei behauptet, ein privater Klinikträger würde opulente Gewinnsummen ins Ausland tranferieren. Die Richter sahen darin eine unbelegte und geschäftsschädigende Äußerung und verurteilten die Sozialministerin dazu, diese zu unterlassen. Ihr wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 23. Juli 2020 (AZ: 9 U 70/20)