In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung hat die DKG zu angeblich nicht vorhandenen Intensivbetten und ungerechtfertigten Ausgleichszahlungen Stellung genommen. Den DKG-Faktencheck können Sie hier und auf der Webseite der DKG herunterladen. Auch das Recherchezentrum Correktiv und der Faktenfuchs des Bayerischen Rundfunks haben das Thema aufgegriffen – Informationen und Links dazu finden Sie am Ende dieser Seite.
Hier die Inhalte der DKG-Stellungnahme in der Übersicht
Behauptung: Krankenhäuser haben bewusst eine zu hohe Auslastung ihrer Intensivkapazitäten gemeldet, um von den Ausgleichszahlungen zu profitieren. | Fakt: Das ist falsch. Es gibt weder konkrete Hinweise noch belegbare Vorwürfe gegen ein Krankenhaus. Auch der Bundesrechnungshof hat keinen Verdacht geäußert. |
Behauptung: Die Krankenhäuser konnten sehr leicht Ausgleichszahlungen kassieren, indem sie durch Bettenabmeldungen dafür sorgten, dass nie mehr als 25 Prozent der Intensivbetten frei sind. | Fakt: Das erlaubt die gesetzliche Lage nicht. Um Ausgleichszahlungen auszuzahlen, müssen aktuell mehrere Bedingungen erfüllt sein:
Davon abweichend sind weitere Varianten möglich. So können auch Krankenhäuser der Notfallversorgungsstufe 1 einbezogen werden, sofern weniger als 15 Prozent der Intensivkapazitäten frei sind. Bei der Hotspot-Regel spielt die Intensivauslastung keine Rolle mehr, sobald die Inzidenz 150 übersteigt. Wollten Krankenhäuser also ungerechtfertigt Leistungen beziehen, müssten sie sich über Trägergrenzen hinweg im Landkreis abstimmen und konzertiert falsche Zahlen melden. Das ist ausgeschlossen. Außerdem gab es Ausgleichszahlungen nur während der jeweiligen Wellen. |
Behauptung: Niemand weiß, wie viele Intensivbetten es in Deutschland tatsächlich gibt. Die Krankenhäuser haben zwar die Fördergelder für neue Intensivbetten kassiert, aber keine Betten aufgebaut. | Fakt: Durch das DIVI-Intensivregister ist transparent und tagesaktuell einsehbar, wie viele Intensivbetten deutsche Krankenhäuser vorhalten. Am 10. Juni gab es beispielsweise 26.176 betreibbare Intensivbetten, davon waren 4.351 nicht belegt. Eine Reserve von 10.522 Behandlungsplätzen kann innerhalb einer Woche vor allem durch Personalverschiebungen aktiviert werden. Es stehen also 36.698 Intensivbehandlungsplätze zur Verfügung. Allerdings zählt das Register nur die betreibbaren Intensivbetten. Daher können durch Personalausfall durch Krankheit, Urlaub, Quarantäne oder immensen Personalaufwand für Covid-Patient*innen, durch die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen oder andere Faktoren die Zahlen der Intensivbetten stark schwanken. Unter einem Intensivbett verstehen wir immer einen ganzen Behandlungsplatz, der auch ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der Intensivplätze schwankt also über das Jahr. |
Behauptung: Die Krankenhäuser haben Fördergelder für den Aufbau von Intensivbetten kassiert, diese dann aber abgemeldet und dadurch zusätzlich noch Ausgleichszahlungen erhalten. | Fakt: Das ist nicht möglich. Die Höhe der Ausgleichszahlungen berechnet sich nach dem Belegungsdurchschnitt des Jahres 2019. Im Jahr 2020 neu aufgebaute Betten werden bei der Ermittlung der Ausgleichszahlungen nicht berücksichtigt. |
Behauptung: Die Krankenhäuser haben während der Pandemie finanziell immens profitiert. | Fakt: Für das Jahr 2020 hat ein Gutachten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass die Krankenhäuser nicht überzahlt aus der Pandemie herausgehen. Die Ausgleichszahlungen haben vielmehr dafür gesorgt, dass Krankenhäuser in der Pandemie nicht schließen oder ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken mussten. Hintergrund ist das Finanzierungssystem. Ein großer Teil der Krankenhaus-Einnahmen stammt aus leistungsbezogenen Vergütungen (Fallpauschalen) für durchgeführte Behandlungen. Brechen diese Behandlungen weg, weil das Krankenhaus für hohe Belastungen Betten freihalten muss, kann das Krankenhaus in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da weiterhin anfallende laufende Kosten nicht mehr finanziert werden können. Für das Jahr 2021 erfolgt immer ein Ganzjahresausgleich, der am Ende des Jahres die Erlöse und Ausgleichszahlungen 2021 mit den Erlösen des Jahres 2019 gegenrechnet. Das bedeutet konkret, dass für die Krankenhäuser kein finanzieller Anreiz existiert, ungerechtfertigt Freiheithaltepauschalen zu erzielen, die am Jahresende ohnehin zurückgezahlt werden müssten. |
Behauptung: Die Pandemie ist schlimmer gerechnet worden, als sie eigentlich war. | Fakt: Die Beschäftigten in den meisten Krankenhäusern haben die vergangenen Monate als extreme Belastung erlebt. Sie haben über Monate keinen Urlaub gehabt und Wochenenden durchgearbeitet. Zeitweise mussten Patient:innen in von der Pandemie besonders betroffenen Regionen sogar über weitere Entfernungen verlegt werden. Das liegt auch daran, dass der personelle Aufwand für die Behandlung von Corona-Patient:innen weitaus höher ist als bei durchschnittlichen Krankenhausfällen. Dass in Deutschland anders als in vielen Ländern alle Corona-Patient:innen gut in Krankenhäusern behandelt werden konnten, liegt vor allem an den besonders hohen Intensivkapazitäten in den Kliniken und dem unermüdlichen Einsatz des hochmotivierten Personals. Der Blick in andere Länder zeigt, welche katastrophalen Zustände das Virus auslösen kann. |
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
► Recherchezentrum Correktiv: Viel Aufregung über eine „Vermutung“
Das vielfach ausgezeichnete und gemeinnützige Recherchezentrum hat den vermeintlichen Skandal einem ausführlichen Faktencheck unterzogen und kommt zu dem Ergebnis: „Eine aufgeheizte Debatte ohne Faktengrundlage.“ Den CORRECTIV.Faktencheck von Alice Echtermann können Sie hier aufrufen.
► Bayerischer Rundfunk: „Manipulation bei Intensivbetten - Vorwürfe, aber keine Belege“
Dass der „Skandal“ um die Intensivbetten keiner ist, sondern offensichtlich Fakten verdreht werden, legt auch ein ausführlicher Bericht von BR24 nahe. Darin wird unter anderem eine Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 11. Juni 2021 zitiert, wonach es zu keinem Zeitpunkt Belege dafür gab, dass die Zahl der betreibbaren Intensivbetten "künstlich zu hoch angesetzt war".
Diese Mitteilung des BMG können Sie hier herunterladen: